Jedes Jahr setzen wir bei “3. Oktober – Deutschland singt und klingt” Fokus auf eines der Freiheitsrechte, die uns im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zugesichert werden. Diese demokratischen Rechte ermöglichen unser Zusammenleben in Frieden und Freiheit – sie fordern uns aber auch heraus und werden vielfach falsch interpretiert.
Lasst uns 2023 über Gewissensfreiheit reden und Diskurse anstoßen.
Die Gewissensfreiheit aus Art. 4 III GG schützt Gewissensentscheidungen. Unter Gewissensentscheidung versteht man jede ernste und sittliche, an den Kategorien von „Gut“ und „Böse“ orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, sodass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann. Insofern fällt unter die Gewissensfreiheit auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.
Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit gewährleistet Bürgern, ihre Religion oder Weltanschauung frei zu bilden und sie ungestört auszuüben (Glaubensfreiheit).
Als ein Grund- und Menschenrecht im modernen Sinn, gewährleistet die Gewissensfreiheit das subjektive öffentliche Recht des Einzelnen gegen den Staat, sein Gewissen und seine Gedanken frei zu bilden und ihm frei zu folgen.
Eine Formung durch Erziehung und Sozialisation ist damit nicht verboten, wohl aber der staatliche Zwang, dies nur in eine bestimmte Richtung tun zu dürfen.
Eine Entscheidung für das Bekenntnis zu einer Religion war in der DDR gleichbedeutend mit einer umfassenden Ausgrenzung von beruflichen, schulischen und gesellschaftlichen Möglichkeiten.
Dass wir heute in einer freiheitlichen Demokratie dieses Grundrecht ausüben können, ist daher keine Selbstverständlichkeit. Diese Freiheit bedarf jedoch der aktiven Gestaltung – denn der Schutz der Demokratie lebt von der aktiven Mitwirkung jedes Einzelnen in unserer Gesellschaft!
DU bist eingeladen, die Bedeutung der „Gewissensfreiheit“ für Dich persönlich zu entdecken und kreativ zum Ausdruck zu bringen:
Bei unserer Aktion „Gewissen–Haft?!“ hast Du die Möglichkeit, verschiedene Themenschwerpunkte aufzugreifen und mit Deinen Formen der Auseinandersetzung zu gestalten – vom Poetry Slam über Rap und Songwriting, Theater und Tanz, bishin zu Collage, Painting, Graffiti, Fotografie und Film. Auch Kombinationen und ganz neuartige Gestaltungsformen sind willkommen – Deinen Ideen sind keine Grenzen gesetzt (- denk dran: die Gedanken sind frei! ;-))
Konkrete Themen zur Inspiration inhaltlicher Schwerpunkte:
Materialien für euch:
Tausch Dich mit Leuten in Deinem Umfeld zum Thema aus – finde heraus, was Euch dabei am meisten antreibt, was ihr gerne in unserer Gesellschaft dabei gestärkt sehen möchtet und wie ihr das so gestalten könnt, dass es Euch mit Euren Möglichkeiten und Zielen entspricht!
Wir wollen dein Kunstwerk sehen und sichtbar machen! Deshalb hast du die Möglichkeit, deinen künstlerischen Beitrag zum Thema Gewissensfreiheit über das Formular einzureichen.
Wir wollen an deiner Veranstaltung teilhaben und sie sichtbar machen – zum Beispiel können wir sie bewerben oder im Nachhinein Eindrücke vom Event teilen. Deshalb hast du die Möglichkeit, deine Veranstaltung zum Thema Gewissensfreiheit über das Formular anzumelden oder deine Fotos/Berichte/Videos zu teilen.
Worum geht’s?
Mitmachen
Sonstiges
Newsletter
Für den „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“ Newsletter anmelden.
Diese Veranstaltung wird zur Corona-Vorsorge unter Beachtung des geltenden Hygiene- und Infektionsschutzes durchgeführt.
Organisationsbüro
Michelle Brückner
Telefon: 069 247478330
Mail: office@3-oktober.de
„Musik allein ist die Weltsprache und braucht nicht übersetzt zu werden.“
Diese zeitlose Beobachtung des jüdischen Schriftstellers Berthold Auerbach drückt nicht nur aus, dass Musik und ihre Botschaft überall verstanden werden, sondern sie ist zugleich Verheißung und Einladung zu aktiver Teilhabe.
Auch in diesem Jahr lädt der Verein „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“ republikweit die Menschen unseres Landes dazu ein, in über 300 Städten gemeinsam mit Chören und Instrumentalisten vor Ort zu musizieren. Vielen wird die bewegende und bewegte Zeit der friedlichen Revolution in der DDR, die schließlich in der Wiedervereinigung unseres Landes gipfelte, gewiss noch in persönlicher und lebhafter Erinnerung sein. Im Gedenken an diese Zeit stiftet das gemeinsame Singen mit Menschen jeden Alters und verschiedenster Herkunft ein ähnliches Gemeinschaftsgefühl, wie es in jenen Jahren des Aufbruchs schon einmal fühlbar war. Von dieser Veranstaltung als einem Stück gelebter Demokratie heute geht somit auch ein starkes Signal gegen rassistische und soziale Ausgrenzung in unserer Gesellschaft aus.
Der Freistaat Thüringen hat in diesem Jahr die Bundesratspräsidentschaft inne. Am 3. Oktober findet in Erfurt die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit statt. Sie steht wie die Bundesratspräsidentschaft unter dem Motto „zusammen wachsen“. Auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung Deutschlands ist die Annäherung zwischen den Alten und Neuen Bundesländern noch immer ein Prozess. Die Überwindung gegenseitiger Ressentiments sowie gefühlter und tatsächlicher Ungleichheit bedarf in Ost wie West weiterer Anstrengungen und Bemühungen auf dem Weg zu einem echten Zusammenwachsen. Erst durch eine wirklich gelebte Einheit ergibt sich die Chance zu weiterem Wachstum und Fortschritt in Deutschland.
Die Erfahrung des gemeinsamen Singens von Liedern aus ganz unterschiedlichen Sprach- und Kulturkreisen gibt ein lebendiges Beispiel vom Ideal der Einheit in Vielfalt. Die hier abgedruckten Lieder vermitteln uns einen Begriff von den Werten und Vorstellungen, auf die wir uns besinnen sollten und denen wir uns verpflichtet sehen, angefangen von Westernhagens „Freiheit“ über das bekannte israelische Friedenslied „Hevenu Shalom Alechem“ bis hin zu Bonhoeffers „Von guten Mächten“, das Hoffnung und Trost in schwieriger Zeit spendet.
Ich danke allen Mitwirkenden und sage mit Beethoven: „Von Herzen – möge es zu Herzen gehen!“
Ihr
Präsident des Bundesrates, Ministerpräsident des Freistaats Thüringen
Diese Anmeldung ist zunächst ein Ausdruck deiner/eurer Bereitschaft ein Offenen Singen bei dir vor Ort zu planen oder eine bereits angemeldeten Gruppe zu unterstützen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit abzusagen. Nach der Anmeldung erhältst du von uns alle Infos zum weiteren Vorgehen per Email.
Für Kontaktanfragen bitte HIER klicken.
Dieses Formular ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.
Dieses Formular ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.