Jedes Jahr setzen wir bei “3. Oktober – Deutschland singt und klingt” Fokus auf eines der Freiheitsrechte, die uns im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zugesichert werden. Diese demokratischen Rechte ermöglichen unser Zusammenleben in Frieden und Freiheit sowie politische Teilhabe des Volkes – sie fordern uns aber auch heraus und werden vielfach falsch interpretiert.
Im Folgenden stellen wir euch das aktuelle Freiheitsrecht Versammlungsfreiheit näher vor.
Art. 8 GG gewährleistet die Möglichkeit der friedlichen Versammlung, die auch spontan und ohne ausdrückliche Erlaubnisse stattfinden dürfen. Im selben Gesetzestext wird aber auch eine Einschränkung für Versammlungen unter freiem Himmel hinzugefügt.
Artikel 8: Schutz des Versammlungsrechts
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Im Folgenden stellen wir euch informierende Artikel zum Thema Versammlungsfreiheit vor. Bitte beachtet, dass diese Auswahl subjektiv und nicht vollständig ist. Nutzt die Möglichkeit, selbst zu recherchieren.
Bundesministerium des Innern und für Heimat: Zusammenfassung Gesetzestexte zum Versammlungsrecht
Artikel zum Thema Versammlungsfreiheit in der DDR auf “Diktatur statt Demokratie”
Der 2022 ins Leben gerufene Schreibwettbewerb “Die Freiheit, die ich meine” geht in die dritte Runde! Vom 3. Oktober 2024 bis zum 3. Januar 2025 können Texte zum Thema “Versammlungsfreiheit” eingereicht werden. Auf die Sieger*innen wartet eine Ehrung im Rahmen der Leipziger Buchmesse, die (Online-)Publikation ihrer Texte sowie Preisgelder von bis zu 1000 €. Alle weiteren Informationen erhältst du hier.
Mit Versammlungsfreiheit verknüpfte Themen zur Inspiration inhaltlicher Schwerpunkte:
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„Musik allein ist die Weltsprache und braucht nicht übersetzt zu werden.“
Diese zeitlose Beobachtung des jüdischen Schriftstellers Berthold Auerbach drückt nicht nur aus, dass Musik und ihre Botschaft überall verstanden werden, sondern sie ist zugleich Verheißung und Einladung zu aktiver Teilhabe.
Auch in diesem Jahr lädt der Verein „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“ republikweit die Menschen unseres Landes dazu ein, in über 300 Städten gemeinsam mit Chören und Instrumentalisten vor Ort zu musizieren. Vielen wird die bewegende und bewegte Zeit der friedlichen Revolution in der DDR, die schließlich in der Wiedervereinigung unseres Landes gipfelte, gewiss noch in persönlicher und lebhafter Erinnerung sein. Im Gedenken an diese Zeit stiftet das gemeinsame Singen mit Menschen jeden Alters und verschiedenster Herkunft ein ähnliches Gemeinschaftsgefühl, wie es in jenen Jahren des Aufbruchs schon einmal fühlbar war. Von dieser Veranstaltung als einem Stück gelebter Demokratie heute geht somit auch ein starkes Signal gegen rassistische und soziale Ausgrenzung in unserer Gesellschaft aus.
Der Freistaat Thüringen hat in diesem Jahr die Bundesratspräsidentschaft inne. Am 3. Oktober findet in Erfurt die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit statt. Sie steht wie die Bundesratspräsidentschaft unter dem Motto „zusammen wachsen“. Auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung Deutschlands ist die Annäherung zwischen den Alten und Neuen Bundesländern noch immer ein Prozess. Die Überwindung gegenseitiger Ressentiments sowie gefühlter und tatsächlicher Ungleichheit bedarf in Ost wie West weiterer Anstrengungen und Bemühungen auf dem Weg zu einem echten Zusammenwachsen. Erst durch eine wirklich gelebte Einheit ergibt sich die Chance zu weiterem Wachstum und Fortschritt in Deutschland.
Die Erfahrung des gemeinsamen Singens von Liedern aus ganz unterschiedlichen Sprach- und Kulturkreisen gibt ein lebendiges Beispiel vom Ideal der Einheit in Vielfalt. Die hier abgedruckten Lieder vermitteln uns einen Begriff von den Werten und Vorstellungen, auf die wir uns besinnen sollten und denen wir uns verpflichtet sehen, angefangen von Westernhagens „Freiheit“ über das bekannte israelische Friedenslied „Hevenu Shalom Alechem“ bis hin zu Bonhoeffers „Von guten Mächten“, das Hoffnung und Trost in schwieriger Zeit spendet.
Ich danke allen Mitwirkenden und sage mit Beethoven: „Von Herzen – möge es zu Herzen gehen!“
Ihr
Präsident des Bundesrates, Ministerpräsident des Freistaats Thüringen
Diese Anmeldung ist zunächst ein Ausdruck deiner/eurer Bereitschaft ein Offenen Singen bei dir vor Ort zu planen oder eine bereits angemeldeten Gruppe zu unterstützen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit abzusagen. Nach der Anmeldung erhältst du von uns alle Infos zum weiteren Vorgehen per Email.
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