Der Song Contest zum 35. Jubiläum der Deutschen Einheit

Deutschland schreibt ein Lied der Einheit

Wir haben ein Lied gefunden das vereint – ein Lied für die Deutsche Einheit zum 35. Jubiläum des Nationalfeiertags.

2025 haben wir einmalig einen Song Contest ausgeschrieben zum 35. Tag der Deutschen Einheit. Hier gibt es alle Infos und die drei Erstplazierten.

Viel Freude beim Hören!

🏆 Die Gewinner des Song-Contest 2025

Gratulation an die Gewinner & herzlichen Dank an alle, die im Juli abgestimmt haben!

Das Publikum hat entschieden – das sind die Top 3 Songs:

🥇 Elias Knubben – Wer wollen wir sein

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Jury Sonderpreis:

🎖️ Ronja Maltzahn – Beziehungsweberei

Ein großes Dankeschön an alle Künstler:innen für ihre inspirierenden Beiträge & an die Jury!

Gemeinsam feiern wir musikalisch Hoffnung und Einheit.

"Als ich im Deutschlandfunk von diesem Song Contest zum Tag der Deutsche Einheit gehört habe, hatte ich diesen Impuls da mache ich sofort mit!"
Elias Knubben
Gewinner des Song Contest 2025

Warum der Songcontest?

Gemeinsam gesungene Lieder in den Kirchen und auf den Straßen waren ein wichtiger Teil der friedlichen Revolution von 1989.

Das feiert die Initiative „3. Oktober: Deutschland singt und klingt“. In Kooperation mit dem Deutschen Musikrat veranstalten wir seit 2020 am Tag der Deutschen Einheit hunderte große Mitsing-Demos bundesweit.

Das Highlight zum 35. Jubiläum ist ein Song Contest mit dem Titel „Deutschland schreibt ein Lied der Einheit“.

Das ist unsere Jury für den Songcontest:

Günther Sigl (Spider Murphy Gang)

Antje Valentin (Generalsekretärin Deutscher Musikrat)

Nina Ruckhaber (Medienvorstand Deutsche Chorjugend)

Christian Schnarr (musikalischer Leiter DSUK)

Kontakt

Bernd Oettinghaus
Vorstandsvorsitzender 3. Oktober – Deutschland singt und klingt e.V.

office@3-oktober.de
+49 69 247478330

Kontakt

Organisationsbüro
Sabine Mees

Telefon:  069 247478330
Mail: office@3-oktober.de

Kontaktformular

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Details zur Einräumung von Nutzungsrechten

Ich stimme den Teilnahmekriterien zu und willige insbesondere in den nachfolgend beschriebenen Verzicht von etwaigen Vergütungsansprüchen, Namensnennungen oder Vorbehalten und in die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechten ein.

Im einzelnen übertrage ich 3. Oktober – Deutschland singt und klingt e.V. und Deutscher Musikrat gGmbH (nachfolgend: Ausrichter) einfache, nicht exklusive Nutzungsrechte, zeitlich und räumlich unbeschränkt, für jede bekannte Nutzungsart, insbesondere zur Nutzung im Internet, auf Internetauftritten der Berechtigten, digitalen Online- und Offlinepräsentationen, zur öffentlichen Wiedergabe inkl. Bearbeitung im Rahmen des Projektes (Instrumentalarrangements/ Playback), zum Streaming, zur audio- und / oder visuellen Wiedergabe und Verbreitung, zu werblichen Zwecken, zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken im Rahmen der Vorgaben der Vereinssatzungen und insbesondere für die Veranstaltung  auf dem Bürgerfest am 3. Oktober –  insbesondere anlässlich der Vorberichterstattung, Durchführung und Nachberichterstattung und zur Nutzung in Online- und Digitalmedien (z.B. Internet, virtuellen Gemeinschaften, Streaming, CD/DVD/BD). 

Meine Zustimmung umfasst zudem die Nutzung in Teilen oder vollständig für die Social Media Plattformen (Facebook, Instagram und YouTube) anlässlich der vorgenannten Veranstaltung durch die Ausrichter. Die Nutzungsbedingungen der genannten Social Media Plattformen sind mir bekannt.

Meine Zustimmung umfasst auch die Bearbeitung zum Zwecke der öffentlichen und nicht-öffentlichen Vorführung und Wiedergabe (insbes. Notenarrangements zum Download) oder für die Einreichung bei Wettbewerben und Songcontests und ähnlichen Veranstaltungen durch die Ausrichter. Sie umfasst die Nutzung der Urheberrechtsinhalte, etwaiger Werktitel und Werkbezeichnungen – einschließlich Marken- und Kennzeichenrechte – zu werblichen Zwecken sowie zur Nutzung zugehöriger Werbemittel.

Sollten von den Ausrichtern des Projektes im Zusammenhang mit der Nutzung des Songs innerhalb von Produkten bzw. Produktionen (im Bereich Audio/Video) Einnahmen erzielt werden, z.B. durch Verwertungsgesellschaften, kämen diese Einnahmen abzüglich diesbezüglich übernommener Aufwendungen der gemeinnützigen Arbeit des 3. Oktober – Deutschland singt und klingt e.V. zugute.